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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08   

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https://dejure.org/2012,128854
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08 (https://dejure.org/2012,128854)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2012 - L 11 AL 114/08 (https://dejure.org/2012,128854)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - L 11 AL 114/08 (https://dejure.org/2012,128854)
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  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88

    Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08
    Insoweit ist anerkannt, dass auch unter Familienangehörigen eine abhängige Beschäftigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98).

    Für sie gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze zur Feststellung abhängiger Beschäftigung (persönliche Abhängigkeit, Eingliederung, Fremdbestimmtheit der Arbeit), allerdings mit der Maßgabe, dass, je enger die verwandtschaftliche Beziehung zum Arbeitgeber ist, eine besonders eingehende Prüfung zu erfolgen hat, um der Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98; Timme in: Hauck/Noftz, SGB III, 2010, § 25 Rn 40).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 20/07 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Fortbestand eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08
    Auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), (Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 20/07 R) ergebe sich, dass sie in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei ihrem Ehemann gestanden habe.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa: Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 m.w.N.).
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